Stellungnahmen und Empfehlungen
Musterweiterbildungsordnung / Regelungen für den Schwerpunkt
Kinderradiologie und das Gebiet Radiologie
Aufruf an alle WB-Ermächtigten zur Musterweiterbildung (MWBO)!
Die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) wurde auf dem Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt verabschiedet. Die Schwerpunkte Kinderradiologie und Neuroradiologie konnten für das Gebiet Radiologie erhalten und die Weiterbildungszeit für die Schwerpunkte auf 24 Monate reduziert werden. Leider wurde dabei die Option der alten MWBO von 2003 gestrichen, dass 12 Monate Kinder- oder Neuroradiologie, die im Rahmenwährend der Weiterbildung im Fach Radiologie absolviert wurden, für die Schwerpunktweiterbildungen anerkannt werden.
Das bedeutet: Weiterzubildende werden erst nach abgeschlossener Qualifikation im Hauptfach Radiologie in die Schwerpunkte hineinrotieren können. Wir wissen aber alle, dass die Begeisterung für ein Fach und auch der wissenschaftliche Zugang bereits in den ersten WB-Jahren grundgelegt werden! Wir bitten daher alle WB-Ermächtigen bei ihrer Landes- und Bezirksärztekammer zu intervenieren. Der Vorstand hat ein Schreiben vorbereitet, das Sie bei Ihrer Ärztekammer einreichen können und als Grundlage für ein persönliches Gespräch im Weiterbildungsausschuss Ihrer Kammer dienen kann.
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