Arbeitsordnung Junge Kinderradiologie

Arbeitsordnung für die Junge Kinderradiologie (JuKIRAD) in der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V. (GPR)

Präambel
Die Arbeitsordnung der JuKIRAD wird von der jeweils gültigen Satzung und Geschäftsordnung der GPR definiert, soweit im Folgenden nicht weiter spezifiziert. Die JuKIRAD bildet keinen eigenen Verein, sondern ist eine Gruppierung innerhalb der GPR.

§ 1 Name und Zweck

Die JuKIRAD in der GPR ist eine Plattform für Weiterbildungsassistent:innen sowie für Fachärzt:innen, die die Schwerpunktbezeichnung erwerben, erwerben wollen oder gerade erworben haben.

Die JuKIRAD ist offen für Studierende. Ziel der JuKIRAD ist die Einrichtung einer Kommunikationsplattform für kinderradiologische Nachwuchskräfte in der GPR. Die JuKIRAD bietet die Möglichkeit, Fragen der Weiterbildung und der Forschung zu diskutieren und inhaltlich zu bearbeiten. Die JuKIRAD setzt sich dabei vor allem für die Vernetzung der Nachwuchskräfte untereinander sowie mit dem Vorstand der GPR und Schwestergesellschaften ein.

§ 2 Mitglieder

Mitglied der JuKIRAD können Medizinstudierende, Weiterbildungsassistent:innen in der Radiologie, und Fachärzt:innen mit oder ohne Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie werden, die Mitglieder der GPR sind. Die Mitgliedschaft in der JuKIRAD ist derzeit beitragsfrei. Anträge auf Mitgliedschaft sind an den Vorstand der JuKIRAD und die Geschäftsstelle der GPR zu richten, die über die Aufnahme entscheiden. Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung. Die Mitgliedschaft in der JuKIRAD endet in der Regel fünf Jahre nach Erwerb der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie.

§ 3 Vorstand

(1) Die Arbeit der JuKIRAD wird vom Vorstand mit Unterstützung der Geschäftsstelle der GPR organisiert. Das Sprecherteam der JuKIRAD besteht aus drei gleichberechtigten Sprecher:innen. Der Vorstand der JuKIRAD kann weitere Personen als kooptierte Mitglieder des Sprecherteam ohne Stimmrecht berufen. Alle Kooptierungen bedürfen der Zustimmung des Vorstands der GPR. Die zu wählenden Sprecher:innen der JuKIRAD werden von der Mitgliederversammlung der JuKIRAD gewählt. Die Sprecher:innen können nur einmal wiedergewählt werden. Die Amtsperiode der Sprecher:innen beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung, in der die Wahl stattfindet. Jeweils ein/e Sprecher:in nimmt an den Vorstandssitzungen der GPR teil. Diese Entsendung erfolgt personenungebunden. Zum Zeitpunkt der Wahl sollten sich die Kandidat:innen in der Facharztweiterbildung für Radiologie, Schwerpunktweiterbildung/Ausbildung Kinderradiologie oder maximal ein Jahr nach Schwerpunktbezeichnung befinden.

(2) Das Amt eines Sprechers / einer Sprecherin endet mit der Zeit, für die es gewählt bzw. benannt wurde. Ein Sprecher / eine Sprecherin kann sein / ihr Amt jederzeit niederlegen. In diesem Fall erfolgt durch die nächste Mitgliederversammlung eine Nachwahl für die Dauer der verbleibenden Amtsperiode.

(3) Die Tätigkeit der Sprecher:innen ist ehrenamtlich.

(4) Die Sprecher:innen berichten dem Vorstand der GPR regelmäßig über ihre Tätigkeit.

§ 5 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich üblicherweise während der Jahrestagung der GPR statt.

(2) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

  • den Bericht der Sprecher:innen
  • die Neuwahl der Sprecher:innen,
  • Anträge von Mitgliedern, die mindestens vier Wochen vorher bei den Sprecher:innen der JuKIRAD in schriftlicher Form eingegangen sind,
  • Anträge des Vorstandes der JuKIRAD.

(3) Die Mitgliederversammlung wird von den Sprecher:innen der JuKIRAD schriftlich unter Angabe von Ort und Zeit sowie der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen. Die Einladung erfolgt per E-Mail. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen.

(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

(5) Die Sprecher:innen der JuKIRAD können jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf schriftliches Verlangen von 25 % aller Mitglieder der JuKIRAD müssen die Sprecher:innen innerhalb der gleichen Frist unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen.

§ 6 Mittel der Jungen Kinderradiologie

(1) Die JuKIRAD finanziert sich durch Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen und kann darüber hinaus Mittel beim Vorstand der GPR beantragen.
(2) Die Mittel der JuKIRAD dürfen nur im Sinne der Satzung der GPR verwendet werden.

§ 7 Änderung der Arbeitsordnung / Auflösung der Jungen Kinderradiologie

Anträge auf Änderung der Arbeitsordnung oder Auflösung der JuKIRAD müssen durch die Sprecher:innen der JuKIRAD gefasst werden. Der Vorstand der GPR kann Änderungen der Arbeitsordnung oder die Auflösung der JuKIRAD beschließen. Die Ablehnung eines Antrags auf Änderung der Arbeitsordnung oder Auflösung der JuKIRAD durch den Vorstand der GPR bedarf keiner Begründung.

§ 8 Salvatorische Klausel / Inkrafttreten

(1) Sollte eine Bestimmung der Arbeitsordnung unwirksam sein, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Diese Arbeitsordnung ist am 12.12.2022 vom Vorstand der GPR beschlossen worden.

Der Vorstand der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V.