Anne-Katrin Hennig
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Kinder im CT: Wie Kinderradiologen kleine Patienten vor Strahlen schützen
Berlin/Bochum, 08.09.2015. Die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie beginnt am morgigen 9. September 2015 ihre Jahrestagung in Bochum. Im Mittelpunkt steht auch das Thema Strahlenschutz bei Kindern. Dazu gehört, die Computertomografie bei Kindern und Jugendlichen mit der niedrigstmöglichen Dosis anzuwenden.
Kinder und Jugendliche benötigen einen speziellen Schutz, da es sich nicht um kleine Erwachsene handelt, sondern um kleine Patienten mit einem eigenen Organismus. Die radiologische Forschung bemüht sich deshalb fortwährend darum, die Strahlenexposition bei bildgebenden Verfahren immer stärker zu senken.
Röntgen ist eine gute Möglichkeit, kindliche Frakturen zu untersuchen. Doch auch die Niedrigdosis-CT ist eine Variante.Ein Beispiel ist die Niedrigdosis-Computertomografie (CT), über die PD Dr. med. Jörg D. Moritz (Kiel) insbesondere in Bezug auf kindliche Frakturen am Eröffnungstag der GPR-Jahrestagung (Mittwoch, 09.09.15) sprechen wird. Gängig war lange Zeit, ein Röntgenbild bei einem Knochenbruch zu veranlassen, doch Dr. Moritz erklärt: „Die Niedrigdosis-CT ist viel genauer und bietet im Gegensatz zum Röntgen den Vorteil, eine überlagerungsfreie Darstellung der knöchernen Strukturen in 3-D liefern zu können. Dadurch werden Details sichtbar, die auf Röntgenbildern verborgen bleiben. Durch die 3-D-Darstellung kann ein Radiologe etwa einen Frakturverlauf in die Gelenkfläche oder die Epiphysenfuge besser beurteilen. Und die Stellung der einzelnen Fragmente zueinander können wir bei komplexeren Frakturen auch genauer erkennen.“
Um Kinder besonders vor unnötig hoher Strahlenexposition etwa bei CT-Untersuchungen zu schützen, ist eine besonders strenge Indikationsstellung erforderlich. Dr. Moritz empfiehlt „bei kleinen Patienten eine gute Fixierung, da die Untersuchung etwas länger dauert als das Anfertigen von Röntgenaufnahmen. Aber bei den modernen, sehr schnellen CT-Geräten ist eine Sedierung nur noch selten nötig, so dass wir heutzutage die Untersuchungen bei den kleinen Patienten zum Glück sehr schnell abschließen können.“
Strahlenschutz ist in Deutschland klar geregelt. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt als Arm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung wichtige gesetzliche Vorgaben um, die Patienten und ärztliches Personal vor Strahlenexposition schützt.